In meiner logopädischen Praxis biete ich Diagnostik, Beratung und Therapie im Bereich
der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.
Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen passe ich mein Therapieangebot
individuell an die Ziele und Bedürfnisse meiner Patient*innen an.
Verzögerter Sprachentwicklung im Sinne eines verspäteten Sprechbeginns (Late Talker)
Spezifischen Sprachentwicklungsstörungen (SSES)
Störungen der Aussprache (zB. Sigmatismus, Schetismus, Rhotazismus)
Phonologischen Verzögerungen oder phonologischen Störungen
Verbaler Entwicklungsdyspraxie (VED)
Störungen der Muskelfunktion im Mund- und Gesichtsbereich (Myofunktionelle Störungen)
Fehlfunktionen des Schluckens im Sinne eines viszeralen Schluckmusters
Komplexeren Entwicklungsstörungen im Rahmen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung (zB. Autismus-Spektrum-Störung, Trisomie 21, …)
Störungen des Wortschatzerwerbs und der Grammatik (auch im Rahmen des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache)
Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
Aphasien
(Störungen der Sprache und des Sprechens durch Schädigung des zentralen Nervensystems; z.B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor)
Dysarthrien/Dysarthrophonien
(Störungen der Sprech-, Atem- und/oder Stimmfunktion nach neurologischen Ereignissen oder bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, Chorea Huntington, Multiple Sklerose)
Sprechapraxien
(neurologisch bedingte Sprechstörungen; betroffen sind die motorische Planung und Umsetzung von Artikulationsbewegungen)
Fazialisparesen
(meist einseitige Lähmung der Gesichtsmuskulatur aufgrund einer Schädigung des Gesichtsnerv N. Facialis)
Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)
Störungen der Aussprache (zB. Sigmatismus)
Dysphagieprophylaxe
(Stärkung der Schluckfunktion zur Vorbeugung von Schluckstörungen, v.a. bei neurodegenerativen Erkrankungen)
Tiergestützte sprachtherapeutische Intervention
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Therapiehündin Filou
Der erste Schritt ist der Besuch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Gemeinsam mit Ihnen entscheidet Ihr Arzt/Ihre Ärztin, ob eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung indiziert bzw. gewünscht ist. Ist dies der Fall, stellt Ihr Arzt/Ihre Ärztin ein Rezept (Heilmittelverordnung) aus.
Eine Verordnung (Heilmittelverordnung) für Logopädie kann von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen ausgestellt werden:
Kinderärztinnen und Kinderärzte
Hausärztinnen und Hausärzte
HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte
Neurologinnen und Neurologen
Zahnärzte oder Kieferorthopäden
Sobald Sie eine ärztliche Verordnung für Logopädie erhalten haben, können Sie sich direkt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website bei mir melden. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in der Praxis. Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Anamnese. In ruhiger Atmosphäre nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihr Anliegen zu besprechen und erste Schritte für die Therapieplanung zu vereinbaren.
Gemeinsam klären wir
Bringen Sie die Verordnung bitte unbedingt zum ersten Termin mit! Ich nehme diese entgegen und reiche sie nach Ende der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein.