Therapeutische Leistungen

In meiner logopädischen Praxis biete ich Diagnostik, Beratung und Therapie im Bereich
der Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen an.

Basierend auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen passe ich mein Therapieangebot
individuell an die Ziele und Bedürfnisse meiner Patient*innen an.

In meiner Praxis behandle ich ...

Kinder & Jugendliche mit ...

Erwachsene mit ...

Zusätzlich biete ich an ...

Verzögerter Sprachentwicklung im Sinne eines verspäteten Sprechbeginns (Late Talker)

Spezifischen Sprachentwicklungsstörungen (SSES)

Störungen der Aussprache (zB. Sigmatismus, Schetismus, Rhotazismus)

Phonologischen Verzögerungen oder phonologischen Störungen

Verbaler Entwicklungsdyspraxie (VED)

Störungen der Muskelfunktion im Mund- und Gesichtsbereich (Myofunktionelle Störungen)

Fehlfunktionen des Schluckens im Sinne eines viszeralen Schluckmusters

Komplexeren Entwicklungsstörungen im Rahmen einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung (zB. Autismus-Spektrum-Störung, Trisomie 21, …)

Störungen des Wortschatzerwerbs und der Grammatik (auch im Rahmen des Erwerbs von Deutsch als Zweitsprache)

Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)

Aphasien

(Störungen der Sprache und des Sprechens durch Schädigung des zentralen Nervensystems; z.B. nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Hirntumor)

 

Dysarthrien/Dysarthrophonien

(Störungen der Sprech-, Atem- und/oder Stimmfunktion nach neurologischen Ereignissen oder bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, Chorea Huntington, Multiple Sklerose)

 

Sprechapraxien

(neurologisch bedingte Sprechstörungen; betroffen sind die motorische Planung und Umsetzung von Artikulationsbewegungen)

 

Fazialisparesen

(meist einseitige Lähmung der Gesichtsmuskulatur aufgrund einer Schädigung des Gesichtsnerv N. Facialis)

 

Redeflussstörungen (Stottern, Poltern)

 

Störungen der Aussprache (zB. Sigmatismus)

Dysphagieprophylaxe

(Stärkung der Schluckfunktion zur Vorbeugung von Schluckstörungen, v.a. bei neurodegenerativen Erkrankungen)

 

Tiergestützte sprachtherapeutische Intervention

für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Therapiehündin Filou

Ihr Weg zur logopädischen Behandlung

Von der Verordnung bis zur Therapie

Wie bekomme ich eine ärztliche Verordnung für Logopädie/Sprachtherapie?

Der erste Schritt ist der Besuch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Gemeinsam mit Ihnen entscheidet Ihr Arzt/Ihre Ärztin, ob eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung indiziert bzw. gewünscht ist. Ist dies der Fall, stellt Ihr Arzt/Ihre Ärztin ein Rezept (Heilmittelverordnung) aus.

 

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung) für Logopädie kann von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen ausgestellt werden:

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte

  • Hausärztinnen und Hausärzte

  • HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte

  • Neurologinnen und Neurologen

  • Zahnärzte oder Kieferorthopäden

 

Sobald Sie eine ärztliche Verordnung für Logopädie erhalten haben, können Sie sich direkt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website bei mir melden. Im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch in der Praxis. Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Anamnese. In ruhiger Atmosphäre nehmen wir uns ausreichend Zeit, um Ihr Anliegen zu besprechen und erste Schritte für die Therapieplanung zu vereinbaren. 

Gemeinsam klären wir

  • welche Form der Therapie notwendig ist
  • welche Termine möglich sind
  • ob die Behandlung in der Praxis oder ggf. per Hausbesuch stattfindet (falls ärztlich verordnet)

 

Bringen Sie die Verordnung bitte unbedingt zum ersten Termin mit! Ich nehme diese entgegen und reiche sie nach Ende der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein.