Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen zum Ablauf der Behandlung

Benötige ich eine ärztliche Verordnung für die logopädische Behandlung?

Ja, eine logopädische Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen muss ärztlich verordnet sein (§3 der Heilmittel-Richtlinie). Sie bekommen die Verordnung – bei entsprechender Indikation – von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnden Ärztin.

Eine Verordnung für Logopädie kann von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen ausgestellt werden:

  • Kinderärztinnen und Kinderärzte

  • Hausärztinnen und Hausärzte

  • HNO-Ärztinnen und HNO-Ärzte

  • Neurologinnen und Neurologen

  • Zahnärzt*innen oder Kieferorthopäd*innen

 

Auch wenn Sie privat versichert sind, benötigen Sie ein Rezept von ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um im Anschluss an die Therapie eine (Teil-)Erstattung der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen zu können. 

Wenn Sie einen Termin in meiner Praxis vereinbaren möchten, können Sie dies telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Website tun. Wenn ich gerade in Therapie bin und das Telefon nicht beantworten kann, rufe ich Sie baldmöglichst zurück. Wir vereinbaren dann gemeinsam einen für Sie passenden Termin.

In der ersten Einheit findet ein ausführliches Erstgespräch statt. Dabei klären wir Ihre Anliegen, erfassen den aktuellen Stand und planen gemeinsam die nächsten Schritte. Auf Basis dieser Informationen erstelle ich einen individuellen Therapieplan, der genau auf Ihre Bedürfnisse oder die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt ist. Im Anschluss können wir die weiteren Termine für Ihre Therapie festlegen. In der Regel finden die Therapieeinheiten einmal pro Woche statt und dauern – je nach ärztlicher Verordnung – entweder 45 oder 50 Minuten.

Eine logopädische Einzelbehanldung kostet 110€ und dauert 50 Minuten. Im Preis enthalten sind darüber hinaus 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit. 

Für gesetzlich versicherte Patient*innen werden die Kosten für die Behandlung nahezu vollständig von der Krankenkasse übernommen (siehe unten). Die Abrechnung erfolgt hier direkt zwischen meiner Praxis und der jeweiligen Krankenkasse. 

Für privat versicherte Patient*innen sowie in Österreich versicherte Patient*innen sind die Behandlungskosten an meine Praxis zu entrichten. Je nach Versicherung und Tarif wird ein Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet. 

Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für eine logopädische Behandlung nahezu vollständig von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei medizinischer Verordnung meist vollständig kostenfrei versorgt.

Für Erwachsene fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, welche in der Regel 10 % der Behandlungskosten + 10 € pro Verordnung beträgt

Sind Sie privat versichert, hängt die Kostenübernahme von Ihrem jeweiligen Tarif ab. Nach Abschluss eines Behandlungsblocks erhalten Sie von mir eine detaillierte Honorarnote. Diese können Sie – gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und einer Zahlungsbestätigung – bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse und Tarif erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Ja! Patient*innen aus Österreich können eine logopädische Behandlung in Deutschland in Anspruch nehmen. Sie benötigen dafür eine ärztliche Verordnung für Logopädie, ausgestellt von ihrem österreichischen Arzt oder ihrer österreichischen Ärztin. Mit dieser Verordnung kann eine Behandlung in meiner Praxis in Anspruch genommen werden.

Nach Abschluss eines Behandlungsblocks erhalten Sie von mir eine detaillierte Honorarnote. Diese können Sie – gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und einer Zahlungsbestätigung – bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Kosten für die Behandlung sind zunächst von Ihnen per Überweisung an meine Praxis zu entrichten. Je nach Kasse erhalten Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Die genaue Höhe variiert je nach Vertrag und Kasse.

Derzeit werden für eine logopädische Einzelbehandlung á 60 Min. folgende Beträge erstattet*:

– Österreichische Gesundheitskasse (OEGK):  60,82€
– Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):  76,03€ 

*Stand 01.01.2025; Änderungen dieser Beträge sind möglich

Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte telefonisch oder per SMS bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt werden.

Danke für Ihr Verständnis!